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Europäische Kommission - Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden

Alle Tierversuche müssen in Übereinstimmung mit der EU-Gesetzgebung durchgeführt werden. Seit 1986 gibt es in der EU spezielle Rechtsvorschriften für die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Im Jahr 2010 verabschiedete die EU die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Sie trat am 1. Januar 2013 vollständig in Kraft (link).

🔄 Links zur deutschen Tierschutzgesetzgebung

Das 3R Zentrum der Charité stellt eine umfangreiche Liste mit Links zum geltenden Tierschutzrecht und weiteren relevanten Informationen zur Verfügung (link).

 

🔄 PREPARE

PREPARE steht für "Planning Research and Experimental Procedures on Animals: Recommendations for Excellence". Eine Gruppe von Experten aus dem England und Norwegen hat unter der Leitung von Norecopa eine Reihe von Richtlinien für die Planung von Tierversuchen erstellt. Sie ergänzen Berichtsrichtlinien wie ARRIVE und decken alle Stufen der Qualitätssicherung ab, vom Management einer Tieranlage oder -population bis hin zu den einzelnen Verfahren, die Teil einer Studie sind (link).

 

🔄 ARRIVE

ARRIVE steht für 'Animal Research: Reporting of In Vivo Experiments". Die ARRIVE-Richtlinien wurden als Teil einer NC3Rs-Initiative entwickelt, um die Standards der Berichterstattung zu verbessern und sicherzustellen, dass die Daten aus Tierversuchen vollständig ausgewertet und genutzt werden können (link). Mittlerweile gibt es die ARRIVE-Richtlinien in einer beta version 2.0 (link).

🔄 GIVIMP

GIVIMP steht für 'Guidance Document on Good In Vitro Method Practices'. Es ist Teil der OECD Serie über „Testing and Assessment“ und befasst sich mit der Entwicklung und Implementierung von In-vitro-Methoden für den behördlichen Einsatz in Sicherheitsbewertungen beim Menschen. Es bietet Leitlinien zu Schlüsselelementen von In-vitro-Methoden für Entwickler von Testmethoden und die Endnutzer von Forschungsdaten (link).

 

🔄 Leitlinie zu den Prinzipien der regulatorischen Akzeptanz von 3R-Testansätzen

Diese EMA-Leitlinie definiert die regulatorische Akzeptanz und gibt Hinweise zu den wissenschaftlichen und technischen Kriterien für die regulatorische Akzeptanz von 3R-Testansätzen. Es werden Wege zur regulatorischen Akzeptanz von 3R-Testansätzen und Verfahren zur Einreichung und Bewertung eines Vorschlags zur regulatorischen Akzeptanz von 3R-Testansätzen beschrieben (link).

 

🔄 FAIR

Die FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship besagen, dass Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein müssen (Wilkinson et al. 2016). Diese Richtlinien legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Fähigkeit von Maschinen, die Daten automatisch zu finden und zu nutzen, sowie auf die Unterstützung ihrer Wiederverwendung durch Einzelpersonen (link).

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